Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch

Für manche ist die Schwangerschaft ein Segen, für andere wiederum ein Alptraum. Manche wollen keine Kinder, manchmal passt der Zeitpunkt sehr schlecht, oder die Schwangerschaft entstand aus einer Vergewaltigung. Manchmal steht auch die Gesundheit auf dem Spiel.

Abtreibung Viele Frauen werden ungewollt schwanger und sind nicht bereit für die große Verantwortung. (Foto by: luckybusiness / Depositphotos)

Wann ist eine Abtreibung erlaubt?

Während in Deutschland eine Abtreibung bis zum dritten Monat möglich ist, kann dieser in Österreich bis zur 14. Woche nach der Befruchtung durchgeführt werden. Bei dieser Fristenlösung muss die Schwangere zwingend einen Arzt aufgesucht und sich von diesem beraten lassen haben. Ein Schwangerschaftsabbruch ist weiterhin möglich, wenn bestimmte medizinische Indikatoren vorliegen.

Auch wenn die Schwangere zum Zeitpunkt der Zeugung unmündig, also jünger als 14 Jahre ist, kann eine Abtreibung meist problemlos durchgeführt werden. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Zustimmung von mindestens einem Erziehungsberechtigten.

Eine vorgeschriebene Wartezeit gibt es in Österreich ebenso wenig wie eine vorgeschriebene Beratung. Auch muss die Frau keine persönlichen Gründe für den Schwangerschaftsabbruch angeben, da keine Meldung an die Krankenkassen erfolgt. Demzufolge wird der Abbruch hier auch nicht von der Krankenkasse bezahlt, es sei denn, es liegen medizinische Gründe vor.

Ein Schwangerschaftsabbruch kostet in Österreich etwa 500 Euro; je weiter die Schwangerschaft bereits vorangeschritten ist, desto teurer wird dieser meist.

Methoden - Durchführung und Ablauf

Ein Schwangerschaftsabbruch ist sowohl auf medikamentösem als auch auf chirurgischem Wege möglich.

Abtreibung durch Medikamente

Bestimmte Medikamente, etwa Mifegyne, heben die Wirkung des Hormons Progesteron auf. Zwei Tage nach der Einnahme dieses Medikamentes muss man unbedingt ein weiteres Hormon, Prostaglandin, zu sich nehmen.

Bei dieser medikamentösen Behandlung ist der Abbruch der Schwangerschaft zu 98 Prozent gewiss. Unter Umständen kann es nach Einnahme der Medikamente zu Schmerzen im Unterbauch kommen; in diesem Fall helfen normale Schmerzmittel gegen Regelschmerzen sehr gut.

Nur in etwa zwei Prozent der Fälle wird trotz Medikamenten ein chirurgischer Eingriff nötig. Die Frau kann bei dieser Art der Abtreibung gut kontrollieren, wann der Fruchtsack abgestoßen wird. Diese Blutung fällt meist etwas stärker aus als eine normale Regelblutung. Der Fruchtsack ist die Vorstufe eine Embryos, der etwa bis zur sechsten Schwangerschaftswoche voll ausgebildet ist.

Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit haben diese Medikamente nicht.

Abtreibung durch einen chirurgischen Eingriff

Im Gegensatz zu der medikamentösen Abtreibung, ist ein chirurgischer Eingriff erst ab der 5.  Woche möglich. Dieser wird entweder unter Vollnarkose oder nur mit örtlicher Betäubung durchgeführt. In wenigen Minuten ist der Eingriff erledigt; Komplikationen wie eine Verletzung der Gebärmutter, treten nur selten auf.

Bei der Absaugmethode (Aspiration) wird der Embryo gemeinsam mit der Gebärmutterschleimhaut mit einem Plastikröhrchen abgesaugt.

Im Gegensatz zur Absaugmethode wird bei einer Curettage (Ausschabung) die Schwangerschaft mit der Gebärmutterschleimhaut mit einem löffelartigen Instrumen (Curette) ausgeschabt.

Nebenwirkungen, Komplikationen und Risiken

So selten körperliche Risiken und Nebenwirkungen sind, so häufig kommen psychische Probleme hinzu. Selbst Frauen, die nie Kinder wollten und von Anfang an für eine Abtreibung sind, bedauern diese Entscheidung nicht selten.

Nicht zuletzt wird vor allem ein Druck von der Gesellschaft ausgübt, der die Entscheidung der Frauen schlecht macht und Vorwürfe bringt. Es gibt viele Personen, die Abtreibung für etwas überaus böses halten und sich in die Angelegenheiten der Frau einmischen wollen.

Das Risiko für körperliche Komplikationen steigt mit zunehmender Schwangerschaftsdauer. Blutungen und Nachblutungen sind sowohl bei der medikamentösen als auch bei der chirurgischen Form möglich. Diese kommen jedoch - ebenso wie Infektionen - nur in etwa einem Prozent der Fälle vor. Bei einem verschwindend geringen Prozentsatz der Frauen kann es während der Operation zudem zu einer Verletzung der Gebärmutter kommen.

Dauerhafte Schädigungen der Gebärmutter allerdings, die zur Unfruchtbarkeit führen, sind sehr selten. Allerdings steigt das Risiko für Fehlgeburten oder Frühgeburten, wenn die Frau erneut schwanger wird.

Alternativen zur Abtreibung

ungeplante Schwangerschaft Eine Adoption ist eine mögliche Alternative zur Abtreibung. (Foto by: Demixx / Depositphotos)

Die einzige Alternative zur Abtreibung ist sicher die Geburt. Möchte die Frau das Kind auch dann noch nicht, kann sie sich immer noch dazu entschließen, das Baby zur Adoption freizugeben. Eine Adoption ist eine humane Alternative zur Abtreibung, selbst wenn adoptierte Kinder mit diesem Umstand häufig auch nicht besonders gut zurechtkommen. Wenn man eine Adoption anstrebt, sollte man sich an das örtliche Jugendamt beziehungsweise an eine etwaige andere Adoptionsvermittlungsstelle wenden.

Unterschieden werden verschiedene Arten der Adoption, unter anderem die

  • Inkognito-Adoption: Bei der Inkognito-Adoption dürfen die leiblichen Eltern zwar bei der Auswahl der Adoptiveltern mitentscheiden, Adresse und Namen der Adoptiveltern werden jedoch nicht preisgegeben.
  • die halboffene
  • die offene Adoption: Hierbei kennen sich leibliche und Adoptiveltern und halten den Kontakt.

Eine Adoption kann frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes vor einem Notar besiegelt werden. Rechtskräftig wird diese jedoch erst nach einer zweijährigen sogenannten Adoptionspflegezeit.

Eine Abtreibung ist mittlerweile in Österreich ein Routineeingriff, der kaum nennenswerte Risiken mit sich bringt. Ob eine Abtreibung die richtige Entscheidung ist, wird immer umstritten bleiben. Während manche in einem Embryo noch keinen Menschen sehen, wollen wiederum andere einem solchen ein Recht auf Leben eingestehen.

Was am Ende geschieht, ist jedoch die Entscheidung der Schwangeren Frau, solange ein Abbruch der Schwangerschaft nochmöglich ist. In manchen Fällen ist es jedoch auch vor allem eine gesundheitliche Entscheidung. Was auch immer der Fall ist, eine solche Entscheidung muss respektiert werden.


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Autor: FitundGesund Redaktion
Infos zum Autor: Medizinredakteure und Journalisten
Erstellt am: 16.07.2013
Überarbeitet am: 08.01.2021

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