Gewinnspiel - Teilnahmebedingungen

Allgemeines zu den Gewinnspielen von FitUndGesund

Alle bis zum Einsendeschluss richtig und vollständig ausgefüllten und abgesandten Formulare nehmen an der Verlosung teil. Pro Teilnehmer darf nur ein Formular ausgefüllt werden. Mehrfachteilnahmen werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Automatisierte Eintragungen werden von der Teilnahme ausgeschlossen und rechtlich verfolgt. Das offizielle Endergebnis und die Gewinner werden binnen 4 Wochen nach Einsendeschluss bekanntgegeben.

Zustimmung

Mit der Teilnahme stimme ich der Ermittlung, Speicherung und Verarbeitung meiner bekanntgegebenen Daten zu Zwecken des Marketings und der Werbung ausdrücklich zu. Insbesondere stimme ich der Teilnahme am Infoletter/Newsletter zu. Der/die Gewinner erklären sich darüber hinaus insbesondere mit der Speicherung ihrer Daten sowie mit der zeitlich und örtlich unlimitierten Veröffentlichung und Verwendung ihres Namens und ihres Wohnbezirkes auf den Websites von FitUndGesund im Zusammenhang mit der Bekanntgabe des offiziellen Endergebnisses ausdrücklich einverstanden.

Kosten

Die Teilnahme ist kostenlos, freiwillig und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden spätestens 4 Wochen nach Einsendeschluss verständigt.

Gewinn

Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Gewinn. Die Gewinner haben allfällige mit den Preisen anfallende Steuern, Abgaben und Gebühren selbst zu tragen bzw. abzuführen. FitUndGesund übernimmt keine Gewährleistungen im Zusammenhang mit den angebotenen Gewinnspielen, insbesondere wird nicht gewährleistet, dass die Spiele ununterbrochen und fehlerfrei laufen.

Personen unter 18

Die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren sowie von Mitarbeitern von FitUndGesund und deren Angehörigen ist ausgeschlossen. Weiters behält sich FitUndGesund das Recht vor, Teilnehmer, die gegen Strafgesetze, die guten Sitten oder diese Spielbedingungen verstoßen, mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme auszuschließen, wobei diesfalls eine allenfalls erworbene Berechtigung zum Gewinnbezug erlischt.


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Autor: FitundGesund Redaktion
Infos zum Autor: Medizinredakteure und Journalisten
Erstellt am: 20.02.2013
Überarbeitet am: 10.05.2019

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