Schwangerschaftsverlauf
Hormonumstellung
Ist die Schwangeschaft nicht bereits heiß erwartet, stellt die Frau meist im zweiten Monat erst durch das Ausbleiben der Menstruationsblutung die Schwangerschaft fest. Neben dem positiven Schwangerschaftstest treten nun einige Merkmale deutlich hervor. Die Schwangere ist müde und abgeschlagen. Das liegt an der Hormonumstellung des Körpers, der nun alles auf den Erhalt der Schwangerschaft und die Versorgung des zukünftigen kleinen Menschen programmiert.
Die Hormone sind ebenfalls schuld, wenn die Schwangere unter Übelkeit leidet. Dies ist von Frau zu Frau unterschiedlich stark ausgeprägt. Während einige Schwangere nur unter morgendlicher Übelkeit leiden, müssen andere sich die ganze Zeit übergeben.
Hilfreiche Vitamine
Hilfreich kann die Einnahme von Vitamin B6 und Vitamin B9 - Folsäure sein, auch homöopathische Globuli können gegen das flaue Gefühl im Magen helfen. Viele kleine Mahlzeiten sorgen dafür, dass der Magen immer etwas zu tun hat, wodurch das Gefühl der Übelkeit ebenfalls gedämpft wird.
Finger weg!
Abzuraten ist von Ingwer in jeder Form. Obwohl dieser sehr gut gegen Übelkeit hilft, kann er gleichzeitig Wehen auslösen. Eine absolut unerwünschte Wirkung in der Frühschwangerschaft.
Natürlich wird es nun umso wichtiger, dass frau die Finger von Suchtmitteln wie Zigaretten und Alkohol lässt, aber auch auf rohes Fleisch (wie bei Sushi) sollte nun aus gesundheitlichen Gründen mehr denn je verzichtet werden.
Die Entwicklung des Ungeborenen
5. und 6. Woche
Die Organe des Embryos nehmen mit ihm langsam an Größe an und in der 6. Woche kann das Herz bereits regelmäßig schlagen. Auch die Lungen bilden sich bereits immer deutlicher aus, auch wenn die Sauerstoffversorgung natürlich im Mutterleib über die Plazenta geschieht.
Ende diesen Monats wird der Embryo ein Gewicht von etwa 10 Gramm haben und zwischen 3 und 3,5 Zentimeter groß sein. Die Hände und Füße bilden sich bereits in der fünften Woche aus, an denen aber anfangs noch keine Zehen oder Finger zu erkennen sind. Diese treten erst später deutlicher hervor.
7. und 8. Woche
Um die siebte Woche herum gewinnt der Embryo bereits an Profil, die Nase ist deutlich zu erkennen. Obwohl das Herz des Babys bereits viel früher schlägt, ist dies erst zwischen der siebten und achten Woche auf dem Ultraschall zu sehen. So genannte "Eckenhocker" sind überhaupt erst jetzt auf dem Ultraschall zu erkennen.
Wo bisher nur eine vermeintlich leere Fruchthöhle zu sehen war, zeichnet sich plötzlich ein kleiner Mensch ab, sehr zur Erleichterung der verunsicherten Mutter. Die ersten Bewegungen des Babys im Fruchtwasser sind noch sehr zaghaft, es ist mehr ein Sich-Treiben-Lassen als willkürliche Bewegungen. Der Kopf kann erst einige Zeit später mit bewegt und gedreht werden.
Der Embryo ist nun meist so groß wie eine 1-Cent-Münze und die Organe bilden sich immer besser aus und verknüpfen sich langsam aber sicher auch mti dem Gehirn.
Tipps und Termine
Nachdem die Schwangere die Schwangerschaft schon vom Arzt bestätigt bekommen hat, findet in diesem Zeitraum normalerweise die erste richtige Vorsorgeuntersuchung statt.
Jetzt bekommt die Schwangere auch ihren Mutterpass ausgehändigt. In diesen wird folgendes protokolliert:
- mögliche Risiken
- die Ergebnisse der Bluttests
- die Untersuchungsergebnisse der Mutter
- die Entwicklung des Ungeborenen
Die Vorsorgeuntersuchungen finden zu Beginn der Schwangerschaft jeweils alle 4 Wochen statt.
Pränataldiagnostik
Nun wird der Arzt sicherlich mit der Schwangeren auch ein aufklärendes Gespräch hinsichtlich der Pränataldiagnostik führen. Vor allem ab einem Alter der Schwangeren von 35 Jahren sind Ärzte dazu verpflichtet. Sollte die Schwangere eine Chorionzottenbiopsie wünschen, wird diese zwischen der achten und zehnten Woche durchgeführt.
Die werdende Mutter sollte jetzt auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung achten. Dass Alkohol und Nikotin tabu sind, versteht sich sicher von selbst.
Arbeitgeber informieren
Der Arbeitgeber sollte frühzeitig von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden, damit die Schwangere vom Kündigungsschutz gebrauchen machen kann und auch vom Mutterschutzgesetzes. Beides kommt nur zum Tragen, wenn der Arbeitgeber über den Zustand der Frau Bescheid weiß.
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