Um den Impfschutz auch mit zunehmendem Alter (individuell ab etwa 50 – 60 Jahren) aufrecht zu erhalten sind, laut empfohlenem Impflan für Erwachsene, Auffrischungsimpfungen teilweise nach einem kürzeren Intervall notwendig.
Die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten sollten alle 10 Jahre erneuert werden. Ab dem 60. Lebensjahr wird empfohlen die Auffrischungsintervalle auf 5 Jahre zu verkürzen.
Kinderlähmungs-Auffrischungsimpfung (IPV) für Erwachsene kann nach ausreichender Immunisierung im Kindesalter weggelassen werden. Auch ist eine einmalige Pneumokokkenimpfung für Senioren im Alter von 65 Jahren ausreichend, da die Wiederimpfung keinen ausreichenden Anstieg der Antikörper bewirkt.
Besondere Bedeutung haben die Impfempfehlungen für Erwachsene, weil
- manche Erwachsene im Kindesalter nicht oder nur teilweise geimpft worden sind
- neuere Impfstoffe früher noch nicht verfügbar waren
- die Reaktionsfähigkeit des Immunsystems mit dem Alter abnimmt
- mit zunehmendem Alter Infektionen oft einen schwereren Verlauf nehmen
Sofern eine abgeschlossene Grundimmunisierung vorliegt:
>> IMPFKALENDER FÜR ERWACHSENE [PDF] <<
Zusätzlich empfohlene Impfungen:
- Masern-Mumps-Röteln-Impfung
MMR-Impfungen für Erwachsene, welche keine Immunität gegen Masern oder Mumps oder Röteln besitzen; es werden zwei MMR-Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen empfohlen. Besonders für die Altersgruppe von 15-30 Jahren ist auf Grund oft mangelhafter Vorimpfung eine Immunitätsuntersuchung bzw. Impfung empfohlen. - Varizellen-Impfung
Diese Impfungen wird Erwachsenen empfohlen, sollten diese keine Immunität durch frühere Behandlungen verfügen, vor allem aber Frauen im gebärfähigen Alter. - Kinderlähmung
Die Auffrischungsimpfung gegen Kinderlähmung (IPV) wird nur mehr für Reisende in Kontinente mit Zirkulation von Polioviren (Afrika, Asien) empfohlen
Der österreichische Impfplan wird jährlich vom Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates herausgegeben. Die enthaltenen Impfempfehlungen basieren auf einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung.
Kostenübernahme
Impfungen für Erwachsene werden im Großteil der Fälle nicht mehr von der Sozialversicherung übernommen. Die Impfstoffe müssen selbsständig und mit Rezept in der Apotheke erworben werden. Die Impfung selbst übernimmt die Ärztin/der Arzt gegen ein Impfhonorar.
Eine Ausnahme bildet die MMR-Impfung, bei welcher der Impfstoff ab dem 9. Lebensmonat für alle Personen in jedenm Alter kostenfrei erhältlich ist.
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